Artikel 1 VO (EU) 2018/461
1. Der Eintrag in der Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2015/2283 für den Stoff „Stark taxifolinhaltiger Extrakt” wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
2. Der Eintrag in der Unionsliste gemäß Absatz 1 enthält die im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegten Verwendungsbedingungen und Kennzeichnungsanforderungen.
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