ANHANG VO (EU) 2018/469
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird wie folgt geändert:
- (1)
-
In Tabelle 1 ( „Zugelassene neuartige Lebensmittel” ) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:
Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Bedingungen, unter denen das neuartige Lebensmittel verwendet werden darf zusätzliche spezifische Kennzeichnungsvorschriften sonstige Anforderungen Extrakt aus drei pflanzlichen Wurzeln ( Cynanchum wilfordii Hemsley, Phlomis umbrosa Turcz. und Angelica gigas Nakai) Spezifizierte Lebensmittelkategorie Höchstgehalte Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet Extrakt aus drei pflanzlichen Wurzeln (Cynanchum wilfordii Hemsley, Phlomis umbrosa Turcz. und Angelica gigas Nakai).
Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln, die den Extrakt aus einer Mischung der drei pflanzlichen Wurzeln enthalten, muss eine in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebrachte Erklärung enthalten, aus der hervorgeht, dass die betreffenden Nahrungsergänzungsmittel nicht von Personen mit bekannter Sellerieallergie verzehrt werden sollten.
Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der Richtlinie 2002/46/EG für die erwachsene Bevölkerung 175 mg/Tag - (2)
-
In Tabelle 2 ( „Spezifikationen” ) wird an der alphabetisch richtigen Stelle folgender Eintrag eingefügt:
Zugelassenes neuartiges Lebensmittel Spezifikation Extrakt aus drei pflanzlichen Wurzeln ( Cynanchum wilfordii Hemsley, Phlomis umbrosa Turcz. und Angelica gigas Nakai) Beschreibung/Definition:
Die Mischung aus den drei pflanzlichen Wurzeln ist ein gelblich-braunes feines Pulver, das durch Heißwasserextraktion, Konzentration durch Verdampfen und Sprühtrocknung gewonnen wird.Zusammensetzung des Extrakts aus der Mischung der drei pflanzlichen Wurzeln:
Cynanchum wilfordii: 32,5 Gew.-% Phlomis umbrosa: 32,5 Gew.-% Angelica gigas: 35,0 Gew.-%Spezifikation:
Trocknungsverlust max. 100 mg/gGehalt:
Zimtsäure: 0,012-0,039 mg/g Shanzhisid-Methylester: 0,20-1,55 mg/g Nodakenin: 3,35-10,61 mg/g Methoxsalen: < 3 mg/g Phenole: 13,0-40,0 mg/g Cumarine: 13,0-40,0 mg/g Iridoide: 13,0-39,0 mg/g Saponine: 5,0-15,5 mg/gNährstoffe:
Kohlenhydrate: 600-880 mg/g Proteine: 70-170 mg/g Fette: < 4 mg/gMikrobiologische Parameter:
Gesamtkeimzahl: ≤ 5000 KBE/g Gesamtgehalt an Schimmelpilzen und Hefen: ≤ 100 KBE/g Coliforme Bakterien: < 10 KBE/g Salmonella: Negativ/25 g Escherichia coli: Negativ/25 g Staphylococcus aureus: Negativ/25 gSchwermetalle:
Blei: < 0,65 mg/kg Arsen: < 3,0 mg/kg Quecksilber: ≤ 0,1mg/kg Cadmium: < 1,0 mg/kgKBE: koloniebildende Einheiten
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.