Artikel 1 VO (EU) 2018/49
(1) In die Tabelle in Artikel 1 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 501/2013 wird in die Rubrik „Tunesien” Folgendes eingefügt:
Land | Unternehmen | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Tunesien |
Look Design System Route de Tunis Km6 — BP 18, 8020 Soliman, Tunesien |
C206 |
(2) Die Zollbehörden werden angewiesen, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren der von Look Design System SA hergestellten überprüften Ware mit Ursprung in Tunesien ohne rückwirkende Erhebung von Antidumpingzöllen einzustellen.
(3) Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
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