ANHANG II VO (EU) 2018/502

Anhang II der Verordnung (EU) 2016/799 wird wie folgt geändert:

1.
Kapitel I Abschnitt 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung:

b)
aus einer Typgenehmigungsnummer, die der Nummer des für das Muster des Kontrollgeräts oder des Schaublatts oder der Fahrtenschreiberkarte ausgestellten Typgenehmigungsbogens entspricht und an einer beliebigen Stelle in der Nähe des Rechtecks anzubringen ist.

2.
Kapitel III Abschnitt 5 erhält folgende Fassung:

5.
Zur Typgenehmigung vorgelegt am …

3.
Kapitel IV Abschnitt 5 erhält folgende Fassung:

5.
Zur Typgenehmigung vorgelegt am …

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