Präambel VO (EU) 2018/512
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 747/2014 des Rates vom 10. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 131/2004 und (EG) Nr. 1184/2005(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 10. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 747/2014 angenommen.
- (2)
- Am 14. März 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß Absatz 5 der Resolution 1591 (2005) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu drei Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert.
- (3)
- Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 747/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 203 vom 11.7.2014, S. 1.
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