ANHANG VO (EU) 2018/524

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

(1)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 73 zu Thiram wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(2)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 74 zu Ziram wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(3)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 82 zu Quinoxyfen wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(4)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 89 zu Pseudomonas chlororaphis Stamm: MA 342 wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(5)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 90 zu Mepanipyrim wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(6)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 92 zu Thiacloprid wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(7)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 123 zu Clodinafop wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(8)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 124 zu Pirimicarb wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(9)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 125 zu Rimsulfuron wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(10)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 126 zu Tolclofos-methyl wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(11)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 127 zu Triticonazol wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(12)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 129 zu Clopyralid wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(13)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 130 zu Cyprodinil wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(14)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 131 zu Fosetyl wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(15)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 132 zu Trinexapac wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(16)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 133 zu Dichlorprop-P wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(17)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 134 zu Metconazol wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(18)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 135 zu Pyrimethanil wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(19)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 136 zu Triclopyr wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(20)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 137 zu Metrafenon wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(21)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 138 zu Bacillus subtilis (Cohn 1872) Stamm QST 713, identisch mit Stamm AQ 713, wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(22)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 139 zu Spinosad wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt;
(23)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 140 zu Thiamethoxam wird das Datum durch 30. April 2019 ersetzt.

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