Präambel VO (EU) 2018/543
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU(1), insbesondere auf Artikel 16,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 der Kommission(2) enthält in Anhang II Tabelle 1 zwei Fehler in Spalte M Zeile B bzw. C betreffend die Formel für die Berechnung der Schwellenwerte für Warmwasserbereiter der Größe M.
- (2)
- Die spanische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 812/2013 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 198 vom 28.7.2017, S. 1.
- (2)
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 812/2013 der Kommission vom 18. Februar 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieeffizienzkennzeichnung von Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen (ABl. L 239 vom 6.9.2013, S. 83).
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