ANHANG VO (EU) 2018/553

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware, bestehend aus zwei Rohren, die durch Klammern zusammengehalten werden, mit einer Gesamtlänge von etwa 150 cm und einem Durchmesser der Rohre von jeweils etwa 0,8 cm. Es handelt sich um geschweißte Rohre aus einer Aluminiumlegierung.

Die Ware ist zur Verwendung in Kraftfahrzeugen bestimmt und dient dazu, die Kühlflüssigkeit vom Motor zum Wärmetauscher unter dem Armaturenbrett des Fahrzeugs zu leiten.

Siehe Abbildung(*).

76082020

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7608, 760820 und 76082020.

Eine Einreihung in den KN-Code 84159000 als Teile von Klimageräten, in den KN-Code 84199085 als andere Teile von Apparaten zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge oder in den KN-Code 87089199 als Teile von Kühlern von Kraftfahrzeugen ist ausgeschlossen, da die Ware aufgrund ihrer objektiven Merkmale nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für die Verwendung mit solchen Waren bestimmt ist (siehe Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI und Anmerkung 3 zu Abschnitt XVII).

Die Ware ist daher als geschweißte Rohre aus Aluminiumlegierungen in den KN-Code 76082020 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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