ANHANG VO (EU) 2018/566
Die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen werden durch die folgenden Einträge ersetzt:
10. | Alex Kande Mupompa, ehemaliger Gouverneur der Provinz Kasai Central |
alias Alexandre Kande Mupomba; Kande-Mupompa. Geburtsdatum: 23.9.1950. Geburtsort: Kananga (DRK). Reisepass(DRK) Nr.: OP 0024910 (gültig vom 21.3.2016 bis 20.3.2021). Anschrift: Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo und Belgien. |
Als Gouverneur der Provinz Kasai Central bis Oktober 2017 war Alex Kande Mupompa ab August 2016 verantwortlich für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, gewaltsame Repression und außergerichtliche Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte und die PNC in der Provinz Kasai Central, einschließlich von Tötungen im Distrikt Dibaya im Februar 2017. Alex Kande Mupompa war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen. |
29.5.2017 |
12. | Lambert Mende, Minister für Kommunikation und Medien sowie Regierungssprecher |
alias Lambert Mende Omalanga Geburtsdatum: 11.2.1953. Geburtsort: Okolo (DRK). Diplomatenpass-Nr.: DB0001939 (ausgestellt 4.5.2017 — gültig bis 3.5.2022). Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo. |
Als Minister für Kommunikation und Medien seit 2008 ist Lambert Mende für die repressive Medienpolitik in der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich, die gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit verstößt und eine einvernehmliche und friedliche Lösung für Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo untergräbt. Am 12. November 2016 hat er ein Dekret erlassen, das die Möglichkeit ausländischer Medien, in der Demokratischen Republik Kongo zu senden, einschränkt. Unter Verstoß gegen die politische Einigung zwischen der Präsidentenmehrheit und den Oppositionsparteien vom 31. Dezember 2016 wurden die Sendungen einer Reihe von Medien für mehrere Monate weiterhin unterbunden. In seiner Funktion als Minister für Kommunikation und Medien ist Lambert Mende daher für die Behinderung einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung für Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo unter anderem durch Gewaltakte, Repression oder Aufstachelung zur Gewalt oder durch die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit verantwortlich. |
29.5.2017 |
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