Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2018/578
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 13. April 2018
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Federica Mogherini
Vizepräsidentin
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