Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2018/578

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. April 2018

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Federica Mogherini

Vizepräsidentin

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