ANHANG II VO (EU) 2018/582

Anhang III Teil I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1352/2013 wird wie folgt geändert:

1.
Die Erläuterung zum Ausfüllen von Feld 1 ( „Antragsteller” ) erhält folgende Fassung:

„Einzelheiten zum Antragsteller sind in dieses Feld einzutragen. Es muss den Namen und die vollständige Anschrift des Antragstellers, seine Steuer-Identifikationsnummer, andere nationale Kennnummern oder seine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für die Wirtschaftsbeteiligten (EORI-Nr.), bei der es sich um eine EU-weite individuell zugeteilte Nummer, die eine Zollbehörde in einem Mitgliedstaat an Wirtschaftsbeteiligte vergibt, die an zollrelevanten Tätigkeiten beteiligt sind, handelt, seine Telefon-, Mobiltelefon- oder Faxnummer und seine E-Mail-Adresse enthalten. Gegebenenfalls kann der Antragsteller die Adresse seiner Webseite angeben.” ;

2.
in der Erläuterung zum Ausfüllen von Feld 2 ( „Unionsantrag/Nationaler Antrag” ) wird folgender Absatz angefügt:

Wird der Antrag nach Aussetzung der Überlassung oder nach Zurückhaltung der Waren im Sinne des Artikels 18 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gestellt, so ist das Feld „Nationaler Antrag (vgl. Artikel 5 Absatz 3)” anzukreuzen.;

3.
der Wortlaut der Erläuterung zum Ausfüllen von Feld 10 ( „Verfahren für die Vernichtung von Waren in Kleinsendungen” ) erhält folgende Fassung:

„Möchte der Antragsteller die Anwendung des Verfahrens für die Vernichtung von Waren in Kleinsendungen gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 beantragen, hat er das entsprechende Feld des Mitgliedstaats oder — im Fall eines Unionsantrags — der Mitgliedstaaten anzukreuzen, in denen das Verfahren angewandt werden soll.”

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