ANHANG VO (EU) 2018/589
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird der folgende Eintrag eingefügt:
CAS-Nr. 67-56-1 EG-Nr. 200-659-6 |
Darf nach dem 9. Mai 2018 nicht in Scheibenwaschflüssigkeiten oder Scheibenfrostschutzmitteln in einer Konzentration von 0,6 Gew.-% oder mehr für die allgemeine Öffentlichkeit in den Verkehr gebracht werden. |
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