Artikel 3 VO (EU) 2018/605
Die Kommission legt dem Ausschuss gemäß Artikel 79 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bis zum 10. November 2025 eine Bewertung der bei der Anwendung der mit der vorliegenden Verordnung eingeführten wissenschaftlichen Kriterien für die Bestimmung endokrinschädlicher Eigenschaften gesammelten Erfahrungen vor.
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