ANHANG VO (EU) 2018/608
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1.
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Identifizierung von Schiffsausrüstungen
- 1.1.
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Elektronische Kennzeichnungen von Schiffsausrüstungen umfassen elektronisch lesbare Informationen in Form einer Radiofrequenz-Identifizierung (RFID) oder eines optisch lesbaren Datenmatrix-Codes mit folgendem Inhalt:
- a)
- eine geeignete Anwendungskennung in Übereinstimmung mit ISO/IEC 15434:2006 und ISO/IEC 15418:2016, entweder mit ASC-MH10-Datenkennung oder GS1-Anwendungskennung;
- b)
- Art des in Anhang II der Richtlinie 2014/90/EU aufgeführten Konformitätsbewertungsmoduls, das für die Konformitätsbewertung verwendet wird [einstelliger Buchstabencode];
- c)
- Kennnummer der notifizierten Stelle, die von der Kommission gemäß Richtlinie 2014/90/EU Anhang IV Nummer 3.1 zugewiesen wird [vier Stellen];
- d)
- die Nummer(n) der Einzelprüfung (Modul G) oder der EG-Baumusterprüfung und der Bescheinigungen der Konformität mit der Bauart (Module B und D, E oder F) [höchstens 20 alphanumerische Stellen].
- 1.2.
- Zusätzlich zu den Angaben gemäß Nummer 1.1 können elektronische Kennzeichnungen auch die Nummer der Produktionseinrichtung, einen Produktcode, die Los- oder Chargennummer und/oder weitere vom Hersteller vorgesehene Angaben in Übereinstimmung mit ISO/IEC 15434:2006 [entweder mit ASC-MH10-Datenkennung oder GS1-Anwendungskennung] enthalten.
- 1.3.
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Beispiele:
Module B + D: [Vgl. Nummer 1.2] + ([geeignete Kennung]) B 0575 40123 + D 0038 040124
Module B + E: [Vgl. Nummer1.2] + ([geeignete Kennung]) B 0575 40123 + E 0038 040125
Module B + F: [Vgl. Nummer 1.2] + ([geeignete Kennung]) B 0575 40123 + F 0038 040126
Modul G: [Vgl. Nummer 1.2] + ([geeignete Kennung]) G 0575 040126.
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2.
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Elektronische Kennzeichnung
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2.1.
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RFID-Kennzeichnungen
RFID-Tansponder werden im Frequenzbereich zwischen 860 MHz und 960 MHz in Übereinstimmung mit ISO/IEC 18000-6:2004 Typ C eingesetzt. Die elektronische Kennzeichnung muss an der betreffenden Schiffsausrüstung sicher und dauerhaft angebracht werden, um zu gewährleisten, dass die elektronische Kennzeichnung während der erwarteten Lebensdauer der Schiffsausrüstung bestimmungsgemäß lesbar bleibt.- 2.2.
- Datenmatrix-Codes
Datenmatrix-Codes müssen ISO/IEC 16022:2006 entsprechen. Die elektronische Kennzeichnung muss dauerhaft auf die betreffende Schiffsausrüstung aufgebracht oder sicher und dauerhaft an ihr angebracht werden, um zu gewährleisten, dass die elektronische Kennzeichnung während der erwarteten Lebensdauer der Schiffsausrüstung bestimmungsgemäß lesbar bleibt.- 3.
- Symbole
- 3.1.
- 3.2.
- 3.3.
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