ANHANG VIII VO (EU) 2018/643
AUSMASS DER BEFÖRDERUNGSTÄTIGKEIT BEIM GÜTERVERKEHR | |
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Liste der Variablen und Messgrößen |
Beförderte Güter ausgedrückt in:
Güterzugbewegungen ausgedrückt in:
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Bezugszeitraum | Ein Jahr |
Periodizität | Jährlich |
Frist für die Datenübermittlung | Fünf Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums |
Erster Bezugszeitraum | 2017 |
Anmerkungen | Nur für Unternehmen, deren gesamtes Frachtverkehrsaufkommen weniger als 200 Mio. Tonnenkilometer und weniger als 500000 Tonnen beträgt und die keine Daten nach Anhang I (ausführliche Berichterstattung) melden. |
AUSMASS DER BEFÖRDERUNGSTÄTIGKEIT BEIM PERSONENVERKEHR | |
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Liste der Variablen und Messgrößen |
Beförderte Fahrgäste ausgedrückt in:
Personenzugbewegungen ausgedrückt in:
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Bezugszeitraum | Ein Jahr |
Periodizität | Jährlich |
Frist für die Datenübermittlung | Acht Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums |
Erster Bezugszeitraum | 2017 |
Anmerkungen | Nur für Unternehmen, deren gesamtes Personenverkehrsaufkommen weniger als 100 Mio. Personenkilometer beträgt und die keine Daten nach Anhang II (ausführliche Berichterstattung) melden. |
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