Artikel 13 VO (EU) 2018/644

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung gilt ab dem 22. Mai 2018, mit Ausnahme von Artikel 8, der ab dem 23. November 2019 gilt.

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