ANHANG VO (EU) 2018/644
Einzelpostsendungen, für die die Tarife der Paketzustelldienstanbieter den Maßnahmen zur Wahrung der Preistransparenz und der Bewertung gemäß den Artikeln 5 und 6 unterliegen:
- a)
- Standardbrief mit 500 g (Inland und innerhalb der Union),
- b)
- Standardbrief mit 1 kg (Inland und innerhalb der Union),
- c)
- Standardbrief mit 2 kg (Inland und innerhalb der Union),
- d)
- eingeschriebener Brief mit 500 g (Inland und innerhalb der Union),
- e)
- eingeschriebener Brief mit 1 kg (Inland und innerhalb der Union),
- f)
- eingeschriebener Brief mit 2 kg (Inland und innerhalb der Union),
- g)
- Brief mit Sendungsverfolgung mit 500 g (Inland und innerhalb der Union),
- h)
- Brief mit Sendungsverfolgung mit 1 kg (Inland und innerhalb der Union),
- i)
- Brief mit Sendungsverfolgung mit 2 kg (Inland und innerhalb der Union),
- j)
- Standardpaket mit 1 kg (Inland und innerhalb der Union),
- k)
- Standardpaket mit 2 kg (Inland und innerhalb der Union),
- l)
- Standardpaket mit 5 kg (Inland und innerhalb der Union),
- m)
- Paket mit Sendungsverfolgung mit 1 kg (Inland und innerhalb der Union),
- n)
- Paket mit Sendungsverfolgung mit 2 kg (Inland und innerhalb der Union),
- o)
- Paket mit Sendungsverfolgung mit 5 kg (Inland und innerhalb der Union).
Die unter den Buchstaben a bis o aufgeführten Postsendungen müssen folgende Kriterien erfüllen:
- a)
-
Für die Größenabmessungen der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Postsendungen (Briefpostprodukte) gilt folgende Vorschrift:
Länge, Breite und Dicke zusammen: 900 mm, wobei die größte Abmessung 600 mm nicht überschreiten darf und die kleinste Abmessung größer als 20 mm sein muss.
- b)
- Die unter den Buchstaben j bis o aufgeführten Pakete dürfen die für die unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Briefe vorgeschriebene Größe nicht unterschreiten.
Bei der Übermittlung der Informationen über die Tarife für die unter den Buchstaben a bis o aufgeführten Postsendungen ist Folgendes zu berücksichtigen:
- (*)
- Die Tarife für Postsendungen müssen Einzelsendungstarife sein und dürfen keine Sondernachlässe aufgrund der Menge oder einer anderen Sonderbehandlung enthalten.
- (**)
- Die Höhe der Tarife ist den nationalen Regulierungsbehörden abzüglich der Mehrwertsteuer zu melden.
- (***)
- Anbieter, die mehr als eine Postsendung anbieten, die die vorstehenden Kriterien erfüllt, sollten den günstigsten Tarif melden.
- (****)
- Die vorstehenden Tarife müssen für die Zustellung der Postsendung bei der Wohnanschrift oder einer anderen Anschrift des Empfängers im Bestimmungsmitgliedstaat oder an einem anderen, vom Empfänger angegebenen Ort gelten, sofern eine solche Option ohne zusätzliche Kosten in dem Tarif enthalten ist.
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