Präambel VO (EU) 2018/648
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 753/2011 des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan(1), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 4,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 1. August 2011 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 753/2011 angenommen.
- (2)
- Am 10. April 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß Ziffer 30 der Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Angaben zu einer Person, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, aktualisiert.
- (3)
- Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 199 vom 2.8.2011, S. 1.
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