ANHANG VO (EU) 2018/670
Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:
- (1)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 309 zu Haloxyfop-P wird das Datum durch 31. Dezember 2023 ersetzt;
- (2)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 310 zu Napropamid wird das Datum durch 31. Dezember 2023 ersetzt;
- (3)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 318 zu Bromuconazol wird das Datum durch 31. Januar 2024 ersetzt;
- (4)
- in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 320 zu Buprofezin wird das Datum durch 31. Januar 2023 ersetzt.
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