ANHANG VO (EU) 2018/670

Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird wie folgt geändert:

(1)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 309 zu Haloxyfop-P wird das Datum durch 31. Dezember 2023 ersetzt;
(2)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 310 zu Napropamid wird das Datum durch 31. Dezember 2023 ersetzt;
(3)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 318 zu Bromuconazol wird das Datum durch 31. Januar 2024 ersetzt;
(4)
in Spalte 6 (Befristung der Zulassung) des Eintrags 320 zu Buprofezin wird das Datum durch 31. Januar 2023 ersetzt.

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