Präambel VO (EU) 2018/714
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007(1), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 30. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1509 erlassen.
- (2)
- Der Rat hat am 14. Mai 2018 den Beschluss (GASP) 2018/715(2) erlassen, mit dem sechs Personen in Anhang III des Beschlusses (GASP) 2016/849 aufgenommen und aus dessen Anhang II gestrichen wurden.
- (3)
- Anhang XVI und Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 sollten daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 224 vom 31.8.2017, S. 1.
- (2)
Beschluss (GASP) 2018/715 vom 14. Mai 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (siehe Seite 4 dieses Amtsblatts).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.