ANHANG VO (EU) 2018/720
Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur ist der Wortlaut der Warenbezeichnung lediglich richtungweisend; maßgebend für den Anwendungsbereich der Präferenzregelung im Rahmen dieses Anhangs sind die in Spalte 2 der Tabelle angegebenen HS-Positionen.
Laufende Nummer | HS-Position | Warenbezeichnung |
Jährliche Kontingentsmenge (Tonnen Nettogewicht) |
Zollsatz (%) |
---|---|---|---|---|
09.0830 | 0207 | Geflügel |
Vom 1.5.2018 bis 31.12.2018: 100 Für jedes Kalenderjahr ab dem 1.1.2019: 300 |
0 |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.