Artikel 1 VO (EU) 2018/732

Die gemeinsame Methode für den auf eine Maßeinheit bezogenen Preisvergleich für alternative Kraftstoffe im Sinne des Artikels 7 Absatz 3 der Richtlinie 2014/94/EU, in deren Rahmen die Preise als Beträge in der anwendbaren Währung je 100 km ausgedrückt werden, ist im Anhang dargelegt.

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