ANHANG VO (EU) 2018/75

Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 erhält der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff mikrokristalline Cellulose (E 460(i)) hinsichtlich seiner Löslichkeit folgende Fassung:

Löslichkeit nicht löslich in Wasser, Ethanol, Ether und verdünnten Mineralsäuren; praktisch unlöslich oder unlöslich in Natriumhydroxidlösung (Konzentration: 50 g NaOH/l)

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