ANHANG VO (EU) 2018/764

1.
Die Agentur verwendet einen Stundensatz von 265 EUR.
2.
Die an die Agentur für die Nutzung der zentralen Anlaufstelle (One-Stop-Shop, OSS) zu entrichtenden Festbeträge sind:

Tabelle A

Kostengruppe OSS Betrag (EUR)
An die Agentur gerichteter Antrag im Hinblick auf:
1. eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung 464
2. eine Fahrzeugtypgenehmigung 464
3. eine Fahrzeuggenehmigung, außer Genehmigungen auf der Grundlage eines Fahrzeugtyps 464
4. die Genehmigung von streckenseitiger ERTMS-Ausrüstung 464
5. eine Vorbereitung (pre-engagement) 464

3.
Die Festbeträge für die Übermittlung und Bearbeitung von Anträgen und Mitteilungen gemäß Artikel 3 sind:

Tabelle B

Kostengruppe Betrag (EUR)
Beantragung einer Genehmigungsentscheidung für Fahrzeuge auf der Grundlage eines Fahrzeugtyps und Antragsbearbeitung durch die Agentur:
1.
a)
Güterwagen
b)
Fahrzeuge zur Beförderung von

Kraftfahrzeugen mit Insassen oder

Kraftfahrzeugen ohne Insassen, die für die Einstellung in Reisezüge ausgelegt sind (Autotransporter)

c)
Fahrzeuge, deren

Länge sich in beladener Konfiguration vergrößert und

Zuladung selbst Teil der Fahrzeugstruktur ist

865
2.
a)
Verbrennungs-Triebfahrzeuge oder elektrische Triebfahrzeuge
b)
Reisezugwagen
c)
Sonderfahrzeuge
1082
3. Verbrennungs-Triebzüge oder elektrische Triebzüge 1244
Beantragung einer Genehmigungsentscheidung für einen Fahrzeugtyp und Antragsbearbeitung durch die Agentur:
4. Güterwagen, wenn das Verwendungsgebiet die gesamte Union ist 26500
Beantragung und Registrierung einer neuen Version eines Fahrzeugtyps bzw. einer neuen Version einer Fahrzeugtypvariante im Europäischen Register genehmigter Fahrzeugtypen (ERATV):
5.
a)
Güterwagen
b)
Fahrzeuge zur Beförderung von

Kraftfahrzeugen mit Insassen oder

Kraftfahrzeugen ohne Insassen, die für die Einstellung in Reisezüge ausgelegt sind (Autotransporter)

c)
Fahrzeuge, deren

Länge sich in beladener Konfiguration vergrößert und

Zuladung selbst Teil der Fahrzeugstruktur ist

398
6.
a)
Verbrennungs-Triebfahrzeuge oder elektrische Triebfahrzeuge
b)
Reisezugwagen
c)
Sonderfahrzeuge
451
7. Verbrennungs-Triebzüge oder elektrische Triebzüge 504
Bearbeitung von Mitteilungen, einschließlich Entscheidungen der Agentur nach Artikel 16 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545:
8. alle Fahrzeugarten 3710

4.
Die jährliche Inflationsrate gemäß Artikel 10 Absatz 1a wird wie folgt ermittelt:

Als Grundlage geltende jährliche Inflationsrate: „Eurostat HVPI (alle Elemente) — Europäische Union alle Länder” (2015 = 100) prozentuale Veränderung/12-Monatsdurchschnitt
Wert der zu berücksichtigenden Rate: Wert der Rate drei Monate vor Durchführung der Anpassung

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