Präambel VO (EU) 2018/814

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007(1), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 5,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 30. August 2017 hat der Rat die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen.
(2)
Am 23. Mai 2018 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der mit der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, den Eintrag zu einer Einrichtung, die restriktiven Maßnahmen unterliegt, geändert.
(3)
Anhang XIII der Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 224 vom 31.8.2017, S. 1.

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