ANHANG III VO (EU) 2018/815

Anzuwendende Inline XBRL-Spezifikationen

1.
Die Emittenten stellen sicher, dass das Inline XBRL-Instanzdokument nach der Inline XBRL 1.1-Spezifikation valide und mit dem XBRL Units Registry konform ist.
2.
Die Emittenten stellen sicher, dass ihre XBRL-Erweiterungstaxonomie nach der XBRL 2.1-Spezifikation und der XBRL Dimensions 1.0-Spezifikation valide ist.
3.
Die Emittenten reichen das Inline XBRL-Instanzdokument und die Dateien ihrer Erweiterungstaxonomie als ein einziges Berichtspaket ein, in dem die XBRL-Taxonomiedateien gemäß den Spezifikationen für Taxonomiepakete (Taxonomy Packages specifications) verpackt sind.
4.
Die Emittenten stellen sicher, dass sowohl das XBRL-Instanzdokument als auch ihre Erweiterungstaxonomie den Anforderungen der Regeln für die Auszeichnung und Einreichung in Anhang IV entsprechen.

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