ANHANG III VO (EU) 2018/815
Anzuwendende Inline XBRL-Spezifikationen
- 1.
- Die Emittenten stellen sicher, dass das Inline XBRL-Instanzdokument nach der Inline XBRL 1.1-Spezifikation valide und mit dem XBRL Units Registry konform ist.
- 2.
- Die Emittenten stellen sicher, dass ihre XBRL-Erweiterungstaxonomie nach der XBRL 2.1-Spezifikation und der XBRL Dimensions 1.0-Spezifikation valide ist.
- 3.
- Die Emittenten reichen das Inline XBRL-Instanzdokument und die Dateien ihrer Erweiterungstaxonomie als ein einziges Berichtspaket ein, in dem die XBRL-Taxonomiedateien gemäß den Spezifikationen für Taxonomiepakete (Taxonomy Packages specifications) verpackt sind.
- 4.
- Die Emittenten stellen sicher, dass sowohl das XBRL-Instanzdokument als auch ihre Erweiterungstaxonomie den Anforderungen der Regeln für die Auszeichnung und Einreichung in Anhang IV entsprechen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.