ANHANG IV VO (EU) 2018/815

Regeln für die Auszeichnung und Einreichung

1.
Die Emittenten stellen sicher, dass das XBRL-Instanzdokument Daten eines einzigen Emittenten enthält, so dass alle Unternehmenskennungen in den Kontexten einen identischen Inhalt haben.
2.
Die Emittenten identifizieren sich im Inline XBRL-Instanzdokument in den Unternehmenskennungen und Schemas mittels Rechtsträgerkennungen gemäß ISO 17442.
3.
Bei der Auszeichnung ihrer Angaben benutzen die Emittenten das Basistaxonomieelement mit der den auszuzeichnenden Angaben am nächsten stehenden rechnungslegungsbezogenen Bedeutung. Wenn es eine Auswahl mehrerer Basistaxonomieelemente zu geben scheint, sollten die Emittenten das Element mit der engsten Bedeutung und/oder dem engsten Anwendungsbereich auswählen.
4.
Wenn das nächststehende Element der Basistaxonomie die rechnungslegungsbezogene Bedeutung der gemäß Punkt 3 ausgezeichneten Angaben falsch darstellen würde, erstellt der Emittent ein Element seiner Erweiterungstaxonomie und benutzt dieses zur Auszeichnung der betreffenden Angaben. Alle erstellten Elemente der Erweiterungstaxonomie müssen folgende Anforderungen erfüllen:

a)
Sie verdoppeln nicht die Bedeutung und den Anwendungsbereich eines Elements der Basistaxonomie;
b)
sie geben den Ersteller des Elements an;
c)
ihnen ist ein geeignetes Bilanzattribut zugewiesen;
d)
sie haben Standardlabels in der Sprache, die der Sprache des Jahresfinanzberichts entspricht. Die Hinzufügung von Labels in anderen Sprachen wird empfohlen. Alle Labels entsprechen der rechnungslegungsbezogenen Bedeutung und dem Anwendungsbereich der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Konzepte.

5.
Die Emittenten stellen sicher, dass jedes zur Auszeichnung einer Angabe im Jahresfinanzbericht verwendete Element der Erweiterungstaxonomie in mindestens einer Hierarchie der Presentation Linkbase und der Definition Linkbase der Erweiterungstaxonomie enthalten ist.
6.
Die Emittenten verwenden die Calculation Linkbases ihrer Erweiterungstaxonomien, um rechnerische Beziehungen zwischen numerischen Elementen der Basistaxonomie und/oder der Erweiterungstaxonomie zu dokumentieren, insbesondere für rechnerische Beziehungen zwischen Elementen der Basistaxonomie und/oder der Erweiterungstaxonomie aus der Bilanz, der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung.
7.
Um zu kennzeichnen, auf welchen Teil der Abschlüsse sich die Auszeichnungen beziehen, verwenden die Emittenten besondere Haupttaxonomieelemente als Ausgangspunkte für die jeweiligen Teile der Abschlüsse in der Presentation Linkbase ihrer Erweiterungstaxonomie. Die Elementnamen, Labels und Präfixe dieser Haupttaxonomieelemente sind die in Tabelle 1 angegebenen.

Tabelle

Elementnamen, Labels und Präfixe der Hauptelemente

Präfix Elementname Bezeichnung
ifrs-full

StatementOfFinancial

PositionAbstract

Platzhalter für die Bilanz — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Bilanz benutzt werden
ifrs-full

IncomeStatement

Abstract

Platzhalter für die Gewinn- und Verlustrechnung — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Gewinn- und Verlustrechnung benutzt werden, wenn die Gewinn- und Verlustrechnung getrennt offengelegt werden
ifrs-full

StatementOfCompre

hensiveIncomeAbstract

Platzhalter für die Gesamtergebnisrechnung — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Gesamtergebnisrechnung benutzt werden, wenn sie getrennt offengelegt wird oder wenn die Darstellung von Gewinn und Verlust und sonstige Ergebnisse in einer Darstellung kombiniert werden
ifrs-full

StatementOfCash

FlowsAbstract

Platzhalter für die Kapitalflussrechnung — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Kapitalflussrechnung benutzt werden
ifrs-full

StatementOfChangesIn

EquityAbstract

Platzhalter für die Eigenkapitalveränderungsrechnung — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Eigenkapitalveränderungsrechnung benutzt werden
esef_cor

NotesAccountingPolicies

AndMandatoryTags

Platzhalter für Anhangangaben, Rechnungslegungsmethoden und obligatorische Elemente der Basistaxonomie — dieses Element MUSS als Ausgangspunkt für die Auszeichnungen der Angaben in den Erläuterungen zu den Abschlüssen benutzt werden

Die ausgewiesenen Hauptelemente der Taxonomie sind auch in den von der ESMA erstellten Taxonomiedateien enthalten.

8.
In ihren Erweiterungstaxonomien dürfen die Emittenten die Labels oder Referenzen von Elementen der Basistaxonomie nicht ersetzen. Jedoch können den Elementen der Basistaxonomie emittentenspezifische Labels hinzugefügt werden.
9.
Die Emittenten stellen sicher, dass die Elemente der Erweiterungstaxonomie eines Emittenten zur Auszeichnung der Bilanz, der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung gemäß IFRS an einem oder mehreren Elementen der Basistaxonomie verankert sind. Insbesondere gilt:

a)
Der Emittent verankert das Element seiner Erweiterungstaxonomie an dem Basistaxonomieelement, das der allgemeinen buchhalterischen Bedeutung und/oder dem Umfang nach dem Erweiterungstaxonomieelement des Emittenten am nächsten steht. Der Emittent identifiziert die Beziehung zwischen dem betroffenen Erweiterungstaxonomieelement und dem betroffenen Basistaxonomieelement in der Definition Linkbase der Erweiterungstaxonomie des Emittenten. Das Erweiterungstaxonomieelement erscheint als Ziel der Beziehung.
b)
Der Emittent kann das Element seiner Erweiterungstaxonomie an dem Element oder den Elementen der Basistaxonomie verankern, die der allgemeinen buchhalterischen Bedeutung und/oder dem Umfang nach dem Erweiterungstaxonomieelement des Emittenten am nächsten stehen. Der Emittent identifiziert die Beziehung zwischen dem betroffenen Erweiterungstaxonomieelement und dem betroffenen Element oder den betroffenen Elementen der Basistaxonomie in der Definition Linkbase der Erweiterungstaxonomie des Emittenten. Das Erweiterungstaxonomieelement erscheint als Ausgangspunkt der Beziehung oder der Beziehungen. Wenn ein Erweiterungstaxonomieelement mehrere Basistaxonomieelemente kombiniert, verankert der Emittent dieses Erweiterungstaxonomieelement an jedem dieser Basistaxonomieelemente außer an einem solchen Basistaxonomieelement oder -elementen, die vernünftigerweise als unbedeutend angesehen werden.

10.
Unabhängig von Punkt 9 brauchen Emittenten ein Erweiterungstaxonomieelement, das zur Auszeichnung einer Angabe in der Bilanz, der Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis, der Eigenkapitalveränderungsrechnung oder in der Kapitalflussrechnung, die eine Teilsumme anderer Angaben in derselben Darstellung ist, verwendet wird, nicht an einem anderen Basistaxonomieelement zu verankern.
11.
Die Emittenten stellen sicher, dass der Datentyp und der Zeitraumtyp eines zur Auszeichnung einer Angabe verwendeten Taxonomieelements die buchhalterische Bedeutung der ausgezeichneten Angaben widerspiegelt. Die Emittenten dürfen einen eigenen Typ für ein Taxonomieelement nicht definieren und anwenden, wenn ein passender Typ bereits in den XBRL-Spezifikationen oder in der XBRL Data Types Registry definiert ist.
12.
Bei der Auszeichnung von Angaben wenden Emittenten numerische Taxonomieelemente nicht an, um verschiedene Werte für einen Kontext (Unternehmen, Zeitraum und Teil einer Dimensionsachse) auszuzeichnen, außer wenn die Differenz aus der Rundung derselben Informationen zur Darstellung dieser Informationen in unterschiedlichen Maßstäben an verschiedenen Stellen in demselben Jahresfinanzbericht resultiert.
13.
Bei der Auszeichnung von Angaben benutzen die Emittenten nicht-numerische Taxonomieelemente in einer solchen Weise, dass durch sie alle Angaben ausgezeichnet werden, die der Definition des jeweiligen Elements entsprechen. Die Emittenten wenden die Auszeichnungen nicht nur teilweise oder selektiv an.
14.
Die Emittenten stellen sicher, dass das Inline XBRL-Instanzdokument keinen ausführbaren Code enthält.

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