Präambel VO (EU) 2018/827

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010(1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 23. März 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 angenommen.
(2)
Gemäß Artikel 46 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 hat der Rat die Liste der benannten Personen und Organisationen in den Anhängen IX und XIV der genannten Verordnung überprüft.
(3)
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu bestimmten in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 aufgeführten Personen und Einrichtungen geändert werden sollten.
(4)
Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1.

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