Präambel VO (EU) 2018/827
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010(1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 23. März 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 angenommen.
- (2)
- Gemäß Artikel 46 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 hat der Rat die Liste der benannten Personen und Organisationen in den Anhängen IX und XIV der genannten Verordnung überprüft.
- (3)
- Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu bestimmten in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 aufgeführten Personen und Einrichtungen geändert werden sollten.
- (4)
- Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1.
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