Artikel 1 VO (EU) 2018/858

Gegenstand

(1) Mit dieser Verordnung werden die Verwaltungsvorschriften und technischen Anforderungen für die Typgenehmigung und das Inverkehrbringen aller neuen Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten, die in Artikel 2 Absatz 1 genannt sind, sowie für Fahrzeug-Einzelgenehmigungen festgelegt.

Mit dieser Verordnung werden zudem die Vorschriften für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen und Ausrüstungen festgelegt, von denen eine ernste Gefahr für das einwandfreie Funktionieren der wesentlichen Systeme der in Artikel 2 Absatz 1 genannten Fahrzeuge ausgehen kann.

(2) Mit dieser Verordnung werden die Anforderungen für die Marktüberwachung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten, die dem Erfordernis der Genehmigung unterliegen, festgelegt. Mit dieser Verordnung werden auch die Anforderungen für die Marktüberwachung von Teilen und Ausrüstungen dieser Fahrzeuge festgelegt.

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