Artikel 88 VO (EU) 2018/858
Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG
Die Richtlinie 2007/46/EG wird mit Wirkung vom 1. September 2020 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die Richtlinie 2007/46/EG gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang XI Nummer 3 der vorliegenden Verordnung zu lesen.
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