Artikel 88 VO (EU) 2018/858

Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG

Die Richtlinie 2007/46/EG wird mit Wirkung vom 1. September 2020 aufgehoben.

Bezugnahmen auf die Richtlinie 2007/46/EG gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang XI Nummer 3 der vorliegenden Verordnung zu lesen.

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