ANHANG I
Allgemeine Begriffsbestimmungen, Kriterien für die Klasseneinteilung von Fahrzeugen, Fahrzeugtypen und Arten des Aufbaus
Anlage 1
Verfahren zur Prüfung, ob ein Fahrzeug als Geländefahrzeug eingestuft werden kann
Anlage 2
Zahlen zur Verwendung als Ergänzung der Codes für die verschiedenen Arten von Aufbauten
ANHANG II
Anforderungen für die EU-Typgenehmigung für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten
Teil I
Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in unbegrenzter Serie hergestellten Fahrzeugen
Anlage 1
Rechtsakte für die EU-Typgenehmigung von in kleiner Serie hergestellten Fahrzeugen nach Artikel 41
Anlage 2
Anforderungen für die EU-Einzelgenehmigung eines Fahrzeugs nach Artikel 44
Teil II
Liste der UN-Regelungen, die als Alternativen für die in Teil I genannten Richtlinien oder Verordnungen anerkannt werden
Teil III
Aufstellung der Rechtsakte zur Festlegung der Anforderungen für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung
Anlage 1
Wohnmobile, Krankenwagen und Leichenwagen
Anlage 2
Beschussgeschützte Fahrzeuge
Anlage 3
Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
Anlage 4
Sonstige Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (einschließlich besonderer Gruppen, Geräteträger und Wohnanhänger)
Anlage 5
Mobilkräne
Anlage 6
Anhänger für Schwerlastfahrzeuge
Anhang III
Verfahren für die EU-Typgenehmigung
Anlage 1
Normen, denen die in Artikel 68 genannten technischen Diensten genügen müssen
Anlage 2
Verfahren zur Bewertung der technischen Dienste
Anhang IV
Verfahren zur Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
Anhang V
Höchstzulässige Stückzahlen für Kleinserien und auslaufende Serien
Anhang VI
Aufstellung der Teile und Ausrüstungen, von denen ein schwerwiegendes Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, ausgehen könnte, sowie der Leistungsanforderungen, geeigneten Prüfverfahren, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften für diese Teile und Ausrüstungen
Anhang VII
Rechtsvorschriften, für die ein Hersteller als technischer Dienst benannt werden kann
Anlage
Benennung eines internen technischen Dienstes eines Herstellers als technischer Dienst und Vergabe von Unteraufträgen
Anhang VIII
Bedingungen für den Einsatz von virtuellen Prüfungsmethoden durch einen Hersteller oder technischen Dienst
Anlage 1
Allgemeine Bedingungen für den Einsatz von virtuellen Prüfungsmethoden
Anlage 2
Besondere Bedingungen für den Einsatz von virtuellen Prüfungsmethoden
Anlage 3
Validierungsverfahren
Anhang IX
Bei der Mehrstufen-Typgenehmigung anzuwendende Verfahren
Anlage
Muster des zusätzlichen Herstellerschildes
Anhang X
Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen sowie Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen
Anlage 1
Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Fahrzeug-OBD-Informationen sowie Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen
Anlage 2
Fahrzeug-OBD-Informationen
Anhang XI
Entsprechungstabelle