Artikel 2 VO (EU) 2018/915
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2018, mit Ausnahme von Artikel 1 Absätze 1 und 2, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung gelten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.