Artikel 2 VO (EU) 2018/915

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2018, mit Ausnahme von Artikel 1 Absätze 1 und 2, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung gelten.

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