Artikel 17 VO (EU) 2018/959

Governance der Prüfung und internen Validierung

Die zuständigen Behörden beurteilen, ob die Governance der Prüfung und internen Validierung eines Instituts qualitativ hochwertig ist, indem sie mindestens feststellen,

a)
dass die Audit-Programme für die Prüfung des AMA-Rahmenwerks alle wesentlichen Aktivitäten abdecken, die das Institut einem wesentlichen operationellen Risiko aussetzen könnten, darunter auch ausgegliederte Aktivitäten;
b)
dass die internen Validierungstechniken angemessen in Bezug auf veränderte Markt- und Betriebsbedingungen sind und dass ihre Ergebnisse einem Audit unterzogen werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.