ANHANG VO (EU) 2018/960

Die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden wie folgt geändert:

(1)
In Anhang II wird folgende Spalte für Lambda-Cyhalothrin eingefügt:

Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln und Rückstandshöchstgehalte (mg/kg)

(**)
Kombination von Schädlingsbekämpfungsmittel und Code-Nummer, für die der Rückstandshöchstgehalt gemäß Anhang III Teil B gilt.

(F)=
Fettlöslich

Lambda-Cyhalothrin (einschließlich gamma-Cyhalothrin) (Summe der R,S- und S,R-Isomere) (F)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0110000
Zitrusfrüchte
0110010
Grapefruits
0110020
Orangen
0110030
Zitronen
0110040
Limetten
0110050
Mandarinen
0110990
Sonstige (2)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0120000
Schalenfrüchte
0120010
Mandeln
0120020
Paranüsse
0120030
Kaschunüsse
0120040
Esskastanien
0120050
Kokosnüsse
0120060
Haselnüsse
0120070
Macadamia-Nüsse
0120080
Pekannüsse
0120090
Pinienkerne
0120100
Pistazien
0120110
Walnüsse
0120990
Sonstige (2)
0130000
Kernobst
0130010
Äpfel
0130020
Birnen
0130030
Quitten
0130040
Mispeln
0130050
Japanische Wollmispeln
0130990
Sonstige (2)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0140010
Aprikosen

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0140020
Kirschen (süß)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0140030
Pfirsiche

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0140040
Pflaumen
0140990
Sonstige (2)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindungen Ia und XI) und zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0150000
Beeren und Kleinobst

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0151000
a)
Trauben
0151010
Tafeltrauben
0151020
Keltertrauben
0152000
b)
Erdbeeren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) sowie zu den Rückstandsuntersuchungen und zur Lagerstabilität nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0153000
c)
Strauchbeerenobst
0153010
Brombeeren
0153020
Kratzbeeren
0153030
Himbeeren (rot und gelb)
0153990
Sonstige (2)
0154000
d)
Anderes Kleinobst und Beeren
0154010
Heidelbeeren
0154020
Cranbeeren/Großfrüchtige Moosbeeren
0154030
Johannisbeeren (schwarz, rot und weiß)
0154040
Stachelbeeren (grün, rot und gelb)
0154050
Hagebutten
0154060
Maulbeeren (schwarz und weiß)
0154070
Azarole/Mittelmeermispel
0154080
Holunderbeeren
0154990
Sonstige (2)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0161000
a)
genießbarer Schale
0161010
Datteln
0161020
Feigen
0161030
Tafeloliven
0161040
Kumquats
0161050
Karambolen
0161060
Kakis/Japanische Persimonen
0161070
Jambolans
0161990
Sonstige (2)
0162000
b)
nicht genießbarer Schale, klein
0162010
Kiwis (grün, rot, gelb)
0162020
Lychees (Litschis)
0162030
Passionsfrüchte/Maracujas
0162040
Stachelfeigen/Kaktusfeigen
0162050
Sternäpfel
0162060
Amerikanische Persimonen/Virginia-Kakis
0162990
Sonstige (2)
0163000
c)
nicht genießbarer Schale, groß
0163010
Avocadofrüchte

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0163020
Bananen

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0163030
Mangos
0163040
Papayas
0163050
Granatäpfel
0163060
Cherimoyas
0163070
Guaven
0163080
Ananas
0163090
Brotfrüchte
0163100
Durianfrüchte
0163110
Saure Annonen/Guanabanas
0163990
Sonstige (2)
0200000
GEMÜSE, FRISCH ODER GEFROREN
0210000
Wurzel- und Knollengemüse
0211000
a)
Kartoffeln
0212000
b)
Tropisches Wurzel- und Knollengemüse
0212010
Kassawas/Kassaven/Manioks
0212020
Süßkartoffeln
0212030
Yamswurzeln
0212040
Pfeilwurz
0212990
Sonstige (2)
0213000
c)
Sonstiges Wurzel- und Knollengemüse außer Zuckerrüben
0213010
Rote Rüben
0213020
Karotten
0213030
Knollensellerie
0213040
Meerrettiche/Kren
0213050
Erdartischocken
0213060
Pastinaken
0213070
Petersilienwurzeln
0213080
Rettiche
0213090
Haferwurz/Purpur-Bocksbart
0213100
Kohlrüben
0213110
Weiße Rüben
0213990
Sonstige (2)
0220000
Zwiebelgemüse
0220010
Knoblauch

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0220020
Zwiebeln
0220030
Schalotten

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0220040
Frühlingszwiebeln/grüne Zwiebeln und Winterzwiebeln
0220990
Sonstige (2)
0230000
Fruchtgemüse
0231000
a)
Solanaceae
0231010
Tomaten
0231020
Paprikas
0231030
Auberginen/Eierfrüchte
0231040
Okras/Griechische Hörnchen
0231990
Sonstige (2)
0232000
b)
Kürbisgewächse mit genießbarer Schale

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0232010
Schlangengurken

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0232020
Gewürzgurken
0232030
Zucchinis
0232990
Sonstige (2)
0233000
c)
Kürbisgewächse mit ungenießbarer Schale
0233010
Melonen
0233020
Kürbisse
0233030
Wassermelonen
0233990
Sonstige (2)
0234000
d)
Zuckermais
0239000
e)
Sonstiges Fruchtgemüse
0240000
Kohlgemüse (außer Kohlwurzeln und Baby-Leaf-Salaten aus Kohlgemüse)
0241000
a)
Blumenkohle
0241010
Broccoli
0241020
Blumenkohle
0241990
Sonstige (2)
0242000
b)
Kopfkohle
0242010
Rosenkohle/Kohlsprossen
0242020
Kopfkohle
0242990
Sonstige (2)
0243000
c)
Blattkohle

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0243010
Chinakohle

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0243020
Grünkohle
0243990
Sonstige (2)
0244000
d)
Kohlrabi
0250000
Blattgemüse, Kräuter und essbare Blüten
0251000
a)
Kopfsalate und andere Salatarten
0251010
Feldsalate
0251020
Grüne Salate

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0251030
Kraussalate/Breitblättrige Endivien
0251040
Kressen und andere Sprossen und Keime
0251050
Barbarakraut
0251060
Salatrauken/Rucola

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0251070
Roter Senf

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0251080
Baby-Leaf-Salate (einschließlich der Brassica-Arten)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0251990
Sonstige (2)
0252000
b)
Spinat und verwandte Arten (Blätter)
0252010
Spinat
0252020
Portulak
0252030
Mangold
0252990
Sonstiges (2)
0253000
c)
Traubenblätter und ähnliche Arten
0254000
d)
Brunnenkresse
0255000
e)
Chicorée

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0256000
f)
Frische Kräuter und essbare Blüten
0256010
Kerbel
0256020
Schnittlauch
0256030
Sellerieblätter
0256040
Petersilie
0256050
Salbei
0256060
Rosmarin
0256070
Thymian
0256080
Basilikum und essbare Blüten
0256090
Lorbeerblätter
0256100
Estragon
0256990
Sonstige (2)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0260000
Hülsengemüse
0260010
Bohnen (mit Hülsen)
0260020
Bohnen (ohne Hülsen)
0260030
Erbsen (mit Hülsen)
0260040
Erbsen (ohne Hülsen)
0260050
Linsen
0260990
Sonstige (2)
0270000
Stängelgemüse
0270010
Spargel
0270020
Kardonen
0270030
Stangensellerie
0270040
Fenchel
0270050
Artischocken

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0270060
Porree

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0270070
Rhabarber
0270080
Bambussprossen
0270090
Palmherzen
0270990
Sonstige (2)
0280000
Pilze, Moose und Flechten
0280010
Kulturpilze
0280020
Wilde Pilze
0280990
Moose und Flechten
0290000
Algen und Prokaryonten
0300000
HÜLSENFRÜCHTE
0300010
Bohnen
0300020
Linsen
0300030
Erbsen
0300040
Lupinen
0300990
Sonstige (2)
0400000
ÖLSAATEN UND ÖLFRÜCHTE
0401000
Ölsaaten
0401010
Leinsamen
0401020
Erdnüsse
0401030
Mohnsamen
0401040
Sesamsamen
0401050
Sonnenblumenkerne
0401060
Rapssamen
0401070
Sojabohnen
0401080
Senfkörner
0401090
Baumwollsamen
0401100
Kürbiskerne
0401110
Saflorsamen
0401120
Borretschsamen
0401130
Leindottersamen
0401140
Hanfsamen
0401150
Rizinusbohnen
0401990
Sonstige (2)
0402000
Ölfrüchte
0402010
Oliven für die Gewinnung von Öl
0402020
Ölpalmenkerne
0402030
Ölpalmenfrüchte
0402040
Kapok
0402990
Sonstige (2)
0500000
GETREIDE
0500010
Gerste
0500020
Buchweizen und anderes Pseudogetreide
0500030
Mais
0500040
Hirse

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Rückstandsuntersuchungen nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0500050
Hafer

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0500060
Reis
0500070
Roggen
0500080
Sorghum
0500090
Weizen
0500990
Sonstige (2)
0600000
TEES, KAFFEE, KRÄUTERTEES, KAKAO UND JOHANNISBROT
0610000
Tees
0620000
Kaffeebohnen
0630000
Kräutertees aus
0631000
a)
Blüten
0631010
Kamille
0631020
Hibiskus
0631030
Rose
0631040
Jasmin
0631050
Linde
0631990
Sonstige (2)
0632000
b)
Blättern und Kräutern
0632010
Erdbeere
0632020
Rooibos
0632030
Mate
0632990
Sonstige (2)
0633000
c)
Wurzeln
0633010
Baldrian
0633020
Ginseng
0633990
Sonstige (2)
0639000
d)
anderen Pflanzenteilen
0640000
Kakaobohnen
0650000
Johannisbrote/Karuben

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) sowie zu den Rückstandsuntersuchungen und den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0700000
HOPFEN

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0800000
GEWÜRZE
0810000
Samengewürze
0810010
Anis/Anissamen
0810020
Schwarzkümmel
0810030
Sellerie
0810040
Koriander
0810050
Kreuzkümmel
0810060
Dill
0810070
Fenchel
0810080
Bockshornklee
0810090
Muskatnuss
0810990
Sonstige (2)
0820000
Fruchtgewürze
0820010
Nelkenpfeffer
0820020
Szechuanpfeffer
0820030
Kümmel
0820040
Kardamom
0820050
Wacholderbeere
0820060
Pfeffer (schwarz, grün und weiß)
0820070
Vanille
0820080
Tamarinde
0820990
Sonstige (2)
0830000
Rindengewürze
0830010
Zimt
0830990
Sonstige (2)
0840000
Wurzel- und Rhizomgewürze
0840010
Süßholzwurzeln

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben. Ab dem 1. Januar 2020 gilt als Rückstandshöchstgehalt für Ingwer (Zingiber officinale) in der Gruppe Gewürze (Code 0840020) der in Anhang I Teil B festgelegte Rückstandshöchstgehalt für Ingwerwurzeln (Zingiber officinale) (Code 0213040-006; identisch mit dem Rückstandshöchstgehalt für Meerrettich/Kren (Armoracia rusticana) (Code 0213040)), unter Berücksichtigung von Veränderungen der Rückstandsgehalte durch die Verarbeitung (Trocknen) gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005.

0840020
Ingwer (10)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0840030
Kurkuma

(+)
Als Rückstandshöchstgehalt für Meerrettich/Kren (Armoracia rusticana) in der Gruppe Gewürze (Code 0840040) gilt der in der Kategorie Gemüse, Gruppe Wurzel- und Knollengemüse, festgelegte Rückstandshöchstgehalt für Meerrettich/Kren (Armoracia rusticana) (Code 0213040), unter Berücksichtigung von Veränderungen der Rückstandsgehalte durch die Verarbeitung (Trocknen) gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005.

0840040
Meerrettich/Kren (11)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0840990
Sonstige (2)
0850000
Knospengewürze
0850010
Nelken
0850020
Kapern
0850990
Sonstige (2)
0860000
Blütenstempelgewürze
0860010
Safran
0860990
Sonstige (2)
0870000
Samenmantelgewürze
0870010
Muskatblüte
0870990
Sonstige (2)

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

0900000
ZUCKERPFLANZEN
0900010
Zuckerrübenwurzeln
0900020
Zuckerrohre
0900030
Wurzeln der gewöhnlichen Wegwarte
0900990
Sonstige (2)
1000000
ERZEUGNISSE TIERISCHEN URSPRUNGS – LANDTIERE
1010000
Gewebe von
1011000
a)
Schweinen
1011010
Muskel
1011020
Fettgewebe

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindungen Ia und XI) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1011030
Leber
1011040
Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1011050
Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)
1011990
Sonstige (2)
1012000
b)
Rindern
1012010
Muskel
1012020
Fettgewebe

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindungen Ia und XI) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1012030
Leber
1012040
Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1012050
Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)
1012990
Sonstige (2)
1013000
c)
Schafen
1013010
Muskel
1013020
Fettgewebe

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindungen Ia und XI) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1013030
Leber
1013040
Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1013050
Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)
1013990
Sonstige (2)
1014000
d)
Ziegen
1014010
Muskel
1014020
Fettgewebe

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindungen Ia und XI) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1014030
Leber
1014040
Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1014050
Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)
1014990
Sonstige (2)
1015000
e)
Einhufern
1015010
Muskel
1015020
Fettgewebe

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindungen Ia und XI) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1015030
Leber
1015040
Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1015050
Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)
1015990
Sonstige (2)
1016000
f)
Geflügel
1016010
Muskel
1016020
Fettgewebe

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindungen Ia und XI) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1016030
Leber
1016040
Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1016050
Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)
1016990
Sonstige (2)
1017000
g)
sonstigen als Nutztiere gehaltenen Landtieren
1017010
Muskel
1017020
Fettgewebe

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) und zu den toxikologischen Eigenschaften einiger anderer Metaboliten (Verbindungen Ia und XI) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1017030
Leber
1017040
Nieren

(+)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu bestimmten unter Sterilisationsbedingungen gebildeten Metaboliten (Verbindung Ia, Verbindung IV und gamma-Lacton) nicht vorliegen. Bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigt die Kommission die im ersten Satz genannten Angaben, falls diese bis zum 6. Juli 2020 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.

1017050
Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)
1017990
Sonstige (2)
1020000
Milch
1020010
Rinder
1020020
Schafe
1020030
Ziegen
1020040
Pferde
1020990
Sonstige (2)
1030000
Vogeleier
1030010
Huhn
1030020
Ente
1030030
Gans
1030040
Wachtel
1030990
Sonstige (2)
1040000
Honig und sonstige Imkereierzeugnisse (7)
1050000
Amphibien und Reptilien
1060000
Wirbellose Landtiere
1070000
Wildlebende Landwirbeltiere

Code-Nummer Gruppen und Beispiele von Einzelerzeugnissen, für die die Rückstandshöchstgehalte gelten(**) Lambda-Cyhalothrin (einschließlich gamma-Cyhalothrin) (Summe der R,S- und S,R-Isomere) (F)
(1) (2) (3)
0100000 FRÜCHTE, FRISCH ODER GEFROREN; SCHALENFRÜCHTE
0110000 Zitrusfrüchte 0,2 (+)
0110010 Grapefruits
0110020 Orangen
0110030 Zitronen
0110040 Limetten
0110050 Mandarinen
0110990 Sonstige
0120000 Schalenfrüchte 0,01 (*) (+)
0120010 Mandeln
0120020 Paranüsse
0120030 Kaschunüsse
0120040 Esskastanien
0120050 Kokosnüsse
0120060 Haselnüsse
0120070 Macadamia-Nüsse
0120080 Pekannüsse
0120090 Pinienkerne
0120100 Pistazien
0120110 Walnüsse
0120990 Sonstige
0130000 Kernobst (+)
0130010 Äpfel 0,08
0130020 Birnen 0,08
0130030 Quitten 0,2
0130040 Mispeln 0,2
0130050 Japanische Wollmispeln 0,2
0130990 Sonstige 0,01 (*)
0140000 Steinobst
0140010 Aprikosen 0,15 (+)
0140020 Kirschen (süß) 0,3 (+)
0140030 Pfirsiche 0,15 (+)
0140040 Pflaumen 0,2 (+)
0140990 Sonstige 0,01 (*) (+)
0150000 Beeren und Kleinobst (+)
0151000
a)
Trauben
0151010 Tafeltrauben 0,08
0151020 Keltertrauben 0,2
0152000
b)
Erdbeeren
0,2
0153000
c)
Strauchbeerenobst
0,2
0153010 Brombeeren
0153020 Kratzbeeren
0153030 Himbeeren (rot und gelb)
0153990 Sonstige
0154000
d)
Anderes Kleinobst und Beeren
0154010 Heidelbeeren 0,2
0154020 Cranbeeren/Großfrüchtige Moosbeeren 0,2
0154030 Johannisbeeren (schwarz, rot und weiß) 0,2
0154040 Stachelbeeren (grün, rot und gelb) 0,2
0154050 Hagebutten 0,2
0154060 Maulbeeren (schwarz und weiß) 0,2
0154070 Azarole/Mittelmeermispel 0,2
0154080 Holunderbeeren 0,2
0154990 Sonstige 0,01 (*)
0160000 Sonstige Früchte mit
0161000
a)
genießbarer Schale
(+)
0161010 Datteln 0,01 (*)
0161020 Feigen 0,01 (*)
0161030 Tafeloliven 1
0161040 Kumquats 0,01 (*)
0161050 Karambolen 0,01 (*)
0161060 Kakis/Japanische Persimonen 0,09
0161070 Jambolans 0,01 (*)
0161990 Sonstige 0,01 (*)
0162000
b)
nicht genießbarer Schale, klein
(+)
0162010 Kiwis (grün, rot, gelb) 0,05
0162020 Lychees (Litschis) 0,01 (*)
0162030 Passionsfrüchte/Maracujas 0,01 (*)
0162040 Stachelfeigen/Kaktusfeigen 0,01 (*)
0162050 Sternäpfel 0,01 (*)
0162060 Amerikanische Persimonen/Virginia-Kakis 0,01 (*)
0162990 Sonstige 0,01 (*)
0163000
c)
nicht genießbarer Schale, groß
(+)
0163010 Avocadofrüchte 0,01 (*)
0163020 Bananen 0,15
0163030 Mangos 0,2
0163040 Papayas 0,01 (*)
0163050 Granatäpfel 0,01 (*)
0163060 Cherimoyas 0,01 (*)
0163070 Guaven 0,01 (*)
0163080 Ananas 0,01 (*)
0163090 Brotfrüchte 0,01 (*)
0163100 Durianfrüchte 0,01 (*)
0163110 Saure Annonen/Guanabanas 0,01 (*)
0163990 Sonstige 0,01 (*)
0200000 GEMÜSE, FRISCH ODER GEFROREN (+)
0210000 Wurzel- und Knollengemüse
0211000
a)
Kartoffeln
0,01 (*)
0212000
b)
Tropisches Wurzel- und Knollengemüse
0,01 (*)
0212010 Kassawas/Kassaven/Manioks
0212020 Süßkartoffeln
0212030 Yamswurzeln
0212040 Pfeilwurz
0212990 Sonstige
0213000
c)
Sonstiges Wurzel- und Knollengemüse außer Zuckerrüben
0213010 Rote Rüben 0,04
0213020 Karotten 0,04
0213030 Knollensellerie 0,07
0213040 Meerrettiche/Kren 0,04
0213050 Erdartischocken 0,04
0213060 Pastinaken 0,04
0213070 Petersilienwurzeln 0,04
0213080 Rettiche 0,15
0213090 Haferwurz/Purpur-Bocksbart 0,04
0213100 Kohlrüben 0,04
0213110 Weiße Rüben 0,04
0213990 Sonstige 0,01 (*)
0220000 Zwiebelgemüse 0,2
0220010 Knoblauch
0220020 Zwiebeln
0220030 Schalotten
0220040 Frühlingszwiebeln/grüne Zwiebeln und Winterzwiebeln
0220990 Sonstige
0230000 Fruchtgemüse
0231000
a)
Solanaceae
0231010 Tomaten 0,07
0231020 Paprikas 0,1
0231030 Auberginen/Eierfrüchte 0,3
0231040 Okras/Griechische Hörnchen 0,3
0231990 Sonstige 0,01 (*)
0232000
b)
Kürbisgewächse mit genießbarer Schale
0232010 Schlangengurken 0,05
0232020 Gewürzgurken 0,15
0232030 Zucchinis 0,15
0232990 Sonstige 0,01 (*)
0233000
c)
Kürbisgewächse mit ungenießbarer Schale
0,06
0233010 Melonen
0233020 Kürbisse
0233030 Wassermelonen
0233990 Sonstige
0234000
d)
Zuckermais
0,05
0239000
e)
Sonstiges Fruchtgemüse
0,01 (*)
0240000 Kohlgemüse (außer Kohlwurzeln und Baby-Leaf-Salaten aus Kohlgemüse)
0241000
a)
Blumenkohle
0,1
0241010 Broccoli
0241020 Blumenkohle
0241990 Sonstige
0242000
b)
Kopfkohle
0242010 Rosenkohle/Kohlsprossen 0,04
0242020 Kopfkohle 0,15
0242990 Sonstige 0,01 (*)
0243000
c)
Blattkohle
0243010 Chinakohle 0,3
0243020 Grünkohle 0,01 (*)
0243990 Sonstige 0,01 (*)
0244000
d)
Kohlrabi
0,01 (*)
0250000 Blattgemüse, Kräuter und essbare Blüten
0251000
a)
Kopfsalate und andere Salatarten
0251010 Feldsalate 1,5
0251020 Grüne Salate 0,15
0251030 Kraussalate/Breitblättrige Endivien 0,07
0251040 Kressen und andere Sprossen und Keime 0,7
0251050 Barbarakraut 0,7
0251060 Salatrauken/Rucola 0,7
0251070 Roter Senf 0,01 (*)
0251080 Baby-Leaf-Salate (einschließlich der Brassica-Arten) 0,7
0251990 Sonstige 0,01 (*)
0252000
b)
Spinat und verwandte Arten (Blätter)
0252010 Spinat 0,6
0252020 Portulak 0,01 (*)
0252030 Mangold 0,2
0252990 Sonstige 0,01 (*)
0253000
c)
Traubenblätter und ähnliche Arten
0,01 (*)
0254000
d)
Brunnenkresse
0,01 (*)
0255000
e)
Chicorée
0,01 (*)
0256000
f)
Frische Kräuter und essbare Blüten
0,7
0256010 Kerbel
0256020 Schnittlauch
0256030 Sellerieblätter
0256040 Petersilie
0256050 Salbei
0256060 Rosmarin
0256070 Thymian
0256080 Basilikum und essbare Blüten
0256090 Lorbeerblätter
0256100 Estragon
0256990 Sonstige
0260000 Hülsengemüse
0260010 Bohnen (mit Hülsen) 0,4
0260020 Bohnen (ohne Hülsen) 0,2
0260030 Erbsen (mit Hülsen) 0,2
0260040 Erbsen (ohne Hülsen) 0,2
0260050 Linsen 0,2
0260990 Sonstige 0,01 (*)
0270000 Stängelgemüse
0270010 Spargel 0,02
0270020 Kardonen 0,01 (*)
0270030 Stangensellerie 0,03
0270040 Fenchel 0,2
0270050 Artischocken 0,15
0270060 Porree 0,07
0270070 Rhabarber 0,01 (*)
0270080 Bambussprossen 0,01 (*)
0270090 Palmherzen 0,01 (*)
0270990 Sonstige 0,01 (*)
0280000 Pilze, Moose und Flechten
0280010 Kulturpilze 0,01 (*)
0280020 Wilde Pilze 0,5
0280990 Moose und Flechten 0,01 (*)
0290000 Algen und Prokaryonten 0,01 (*)
0300000 HÜLSENFRÜCHTE 0,05 (+)
0300010 Bohnen
0300020 Linsen
0300030 Erbsen
0300040 Lupinen
0300990 Sonstige
0400000 ÖLSAATEN UND ÖLFRÜCHTE (+)
0401000 Ölsaaten
0401010 Leinsamen 0,2
0401020 Erdnüsse 0,2
0401030 Mohnsamen 0,2
0401040 Sesamsamen 0,2
0401050 Sonnenblumenkerne 0,01 (*)
0401060 Rapssamen 0,2
0401070 Sojabohnen 0,01 (*)
0401080 Senfkörner 0,2
0401090 Baumwollsamen 0,2
0401100 Kürbiskerne 0,2
0401110 Saflorsamen 0,2
0401120 Borretschsamen 0,2
0401130 Leindottersamen 0,2
0401140 Hanfsamen 0,2
0401150 Rizinusbohnen 0,2
0401990 Sonstige 0,01 (*)
0402000 Ölfrüchte
0402010 Oliven für die Gewinnung von Öl 0,5
0402020 Ölpalmenkerne 0,01 (*)
0402030 Ölpalmenfrüchte 0,01 (*)
0402040 Kapok 0,01 (*)
0402990 Sonstige 0,01 (*)
0500000 GETREIDE (+)
0500010 Gerste 0,5
0500020 Buchweizen und anderes Pseudogetreide 0,01 (*)
0500030 Mais 0,02
0500040 Hirse 0,01 (*)
0500050 Hafer 0,3
0500060 Reis 0,01 (*)
0500070 Roggen 0,01 (*)
0500080 Sorghum 0,01 (*)
0500090 Weizen 0,05
0500990 Sonstige 0,01 (*)
0600000 TEES, KAFFEE, KRÄUTERTEES, KAKAO UND JOHANNISBROT 0,01 (*) (+)
0610000 Tees
0620000 Kaffeebohnen
0630000 Kräutertees aus
0631000
a)
Blüten
0631010 Kamille
0631020 Hibiskus
0631030 Rose
0631040 Jasmin
0631050 Linde
0631990 Sonstige
0632000
b)
Blättern und Kräutern
0632010 Erdbeere
0632020 Rooibos
0632030 Mate
0632990 Sonstige
0633000
c)
Wurzeln
0633010 Baldrian
0633020 Ginseng
0633990 Sonstige
0639000
d)
anderen Pflanzenteilen
0640000 Kakaobohnen
0650000 Johannisbrote/Karuben
0700000 HOPFEN 10 (+)
0800000 GEWÜRZE (+)
0810000 Samengewürze 0,01 (*)
0810010 Anis/Anissamen
0810020 Schwarzkümmel
0810030 Sellerie
0810040 Koriander
0810050 Kreuzkümmel
0810060 Dill
0810070 Fenchel
0810080 Bockshornklee
0810090 Muskatnuss
0810990 Sonstige
0820000 Fruchtgewürze
0820010 Nelkenpfeffer 0,03
0820020 Szechuanpfeffer 0,03
0820030 Kümmel 0,03
0820040 Kardamom 2
0820050 Wacholderbeere 0,03
0820060 Pfeffer (schwarz, grün und weiß) 0,03
0820070 Vanille 0,03
0820080 Tamarinde 0,03
0820990 Sonstige 0,01 (*)
0830000 Rindengewürze 0,01 (*)
0830010 Zimt
0830990 Sonstige
0840000 Wurzel- und Rhizomgewürze
0840010 Süßholzwurzeln 0,05
0840020 Ingwer 0,05 (+)
0840030 Kurkuma 0,05
0840040 Meerrettich/Kren (+)
0840990 Sonstige 0,05
0850000 Knospengewürze 0,01 (*)
0850010 Nelken
0850020 Kapern
0850990 Sonstige
0860000 Blütenstempelgewürze 0,01 (*)
0860010 Safran
0860990 Sonstige
0870000 Samenmantelgewürze 0,01 (*)
0870010 Muskatblüte
0870990 Sonstige
0900000 ZUCKERPFLANZEN (+)
0900010 Zuckerrübenwurzeln 0,01 (*)
0900020 Zuckerrohre 0,05
0900030 Wurzeln der gewöhnlichen Wegwarte 0,01 (*)
0900990 Sonstige 0,01 (*)
1000000 ERZEUGNISSE TIERISCHEN URSPRUNGS - LANDTIERE (+)
1010000 Gewebe von
1011000
a)
Schweinen
1011010 Muskel 0,15
1011020 Fettgewebe 3
1011030 Leber 0,05
1011040 Nieren 0,2
1011050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren) 3
1011990 Sonstige 0,01 (*)
1012000
b)
Rindern
1012010 Muskel 0,02
1012020 Fettgewebe 3
1012030 Leber 0,05
1012040 Nieren 0,2
1012050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren) 3
1012990 Sonstige 0,01 (*)
1013000
c)
Schafen
1013010 Muskel 0,02
1013020 Fettgewebe 3
1013030 Leber 0,05
1013040 Nieren 0,2
1013050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren) 3
1013990 Sonstige 0,01 (*)
1014000
d)
Ziegen
1014010 Muskel 0,15
1014020 Fettgewebe 3
1014030 Leber 0,05
1014040 Nieren 0,2
1014050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren) 3
1014990 Sonstige 0,01 (*)
1015000
e)
Einhufern
1015010 Muskel 0,02
1015020 Fettgewebe 3
1015030 Leber 0,05
1015040 Nieren 0,2
1015050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren) 3
1015990 Sonstige 0,01 (*)
1016000
f)
Geflügel
0,01 (*)
1016010 Muskel
1016020 Fettgewebe
1016030 Leber
1016040 Nieren
1016050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren)
1016990 Sonstige
1017000
g)
sonstigen als Nutztiere gehaltenen Landtieren
1017010 Muskel 0,02
1017020 Fettgewebe 3
1017030 Leber 0,05
1017040 Nieren 0,2
1017050 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (außer Leber und Nieren) 3
1017990 Sonstige 0,01 (*)
1020000 Milch 0,02
1020010 Rinder
1020020 Schafe
1020030 Ziegen
1020040 Pferde
1020990 Sonstige
1030000 Vogeleier 0,01 (*)
1030010 Huhn
1030020 Ente
1030030 Gans
1030040 Wachtel
1030990 Sonstige
1040000 Honig und sonstige Imkereierzeugnisse 0,05 (*)
1050000 Amphibien und Reptilien 0,01 (*)
1060000 Wirbellose Landtiere 0,01 (*)
1070000 Wildlebende Landwirbeltiere 0,01 (*)
1100000 ERZEUGNISSE TIERISCHEN URSPRUNGS - FISCH, FISCHEREIERZEUGNISSE UND SONSTIGE VON MEERES- ODER SÜSSWASSERTIEREN GEWONNENE LEBENSMITTEL (8)
1200000 AUSSCHLIESSLICH ZUR FUTTERMITTELHERSTELLUNG VERWENDETE ERZEUGNISSE ODER TEILE VON ERZEUGNISSEN (8)
1300000 VERARBEITETE LEBENSMITTEL (9)

(2)
In Anhang III wird die Spalte für Lambda-Cyhalothrin gestrichen.

Fußnote(n):

(*)

Untere analytische Bestimmungsgrenze.

(**)

Für die vollständige Liste der Erzeugnisse pflanzlichen und tierischen Ursprungs, für die Rückstandshöchstgehalte gelten, sollte auf Anhang I verwiesen werden.

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