Artikel 12 VO (EU) 2018/974
Aufhebung
Die Verordnung (EG) Nr. 1365/2006 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VIII zu lesen.
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