Präambel VO (EU) 2018/977

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP)(1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 5, Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 13 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Die bulgarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission(2) enthält einen Fehler in Anhang II Teil 2 Nummer 51 bezüglich der Anzahl von Klassen, um die der CRM-Wert heraufgesetzt wird.
(2)
Die bulgarische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 352 vom 9.12.2014, S. 1.

(2)

Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8. März 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) durch technische Regulierungsstandards in Bezug auf die Darstellung, den Inhalt, die Überprüfung und die Überarbeitung dieser Basisinformationsblätter sowie die Bedingungen für die Erfüllung der Verpflichtung zu ihrer Bereitstellung (ABl. L 100 vom 12.4.2017, S. 1).

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