ANHANG VO (EU) 2018/983

Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Senkung des pH-Werts des Urins)
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
4d210 DSM Nutritional Products Sp. z o. o. Benzoesäure

Zusammensetzung des Zusatzstoffs:

Benzoesäure (≥ 99,9 %)

Charakterisierung des Wirkstoffs:

Benzolcarbonsäure, Phenylcarbonsäure C7H6O2 CAS-Nummer: 65-85-0 Höchstgehalt an Verunreinigungen:

    Phthalsäure: ≤ 100 mg/kg

    Biphenyl: ≤ 100 mg/kg

Analysemethode (1):

Zur Quantifizierung des Gehalts an Benzoesäure im Futtermittelzusatzstoff:

Titration mit Natriumhydroxid (Monografie des Europäischen Arzneibuchs 0066).

Zur Quantifizierung des Gehalts an Benzoesäure in den Vormischungen und Futtermittelzusatzstoffen:

Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigchromatografie mit UV-Detektion ((RP-HPLC/UV) auf der Grundlage von ISO 9231:2008.

Mastschweinearten und Zuchtschweinearten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung 5000 5000
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff darf nicht mit anderen Quellen von Benzoesäure oder Benzoaten verwendet werden.
3.
In der Gebrauchsanweisung für Ergänzungsfuttermittel ist Folgendes anzugeben:  „Ergänzungsfuttermittel, die Benzoesäure enthalten, dürfen als solche nicht an Mastschweinearten und Zuchtschweinearten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung verfüttert werden. Ergänzungsfuttermittel für Sauen sind gründlich mit anderen Einzelfuttermitteln der täglichen Ration zu mischen.”
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken bei der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung, einschließlich Augen- und Hautschutz, zu tragen.
1. August 2028

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

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