Artikel 1 VO (EU) 2018/985

Gegenstand

Mit dieser Verordnung wird Folgendes festgelegt:

a)
die detaillierten technischen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit sowie die zulässigen äußeren Geräuschpegel für die Genehmigung von Folgendem:

i)
land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen,
ii)
Motoren hinsichtlich ihres Einbaus und dessen Auswirkungen auf die Motorleistung,
iii)
ihrer Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten und

b)
der Prüfverfahren, die für die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen unter Buchstabe a erforderlich sind.

Mit dieser Verordnung werden ferner die Anforderungen hinsichtlich der Verfahren für die Typgenehmigung und für die Übereinstimmung der Produktion festgelegt.

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