ANHANG III VO (EU) 2018/986

Anlage 1 des Anhangs III der Durchführungsverordnung (EU) 2015/504 wird wie folgt geändert:

1.
Muster 1 in Abschnitt 2 erhält folgende Fassung:

b)
unter der Überschrift „Allgemeine Merkmale des Antriebsstrangs” werden die Einträge 5.2, 5.3 und 5.5 gestrichen;
c)
die Einträge unter der Überschrift „Motor” werden wie folgt geändert:

i)
Eintrag 2.2 erhält folgende Fassung:

2.2.
Typ (37): …;

ii)
Eintrag 2.5.2 wird gestrichen;
iii)
die Einträge 6.1 bis 7.1.1 erhalten folgende Fassung:

6.1.7.
Klasse und Unterklasse des Motors (12): …
6.2.1.
Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Rotationskolben/andere (angeben) (1): …
6.2.2.
Art der Zündung: Selbstzündung/Fremdzündung (1)
6.2.3.1.
Anzahl der Zylinder: … und Anordnung (24): …
6.2.8.1.
Kraftstofftyp (20): Kraftstofftyp/Kraftstoff-Untertyp/verwendbare Kraftstoffe
6.2.8.3.
Liste der zusätzlichen Kraftstoffe, die mit dem Motor verwendbar sind (21):
6.3.2.1.2.
Angegebener Nennwert der Nutzleistung: … kW
6.3.2.2.2.
Maximale Nutzleistung: … kW
6.3.6.4.
Gesamt-Hubvolumen: … cm3;

d)
der Eintrag 11.2.8 unter der Überschrift „Getriebe” erhält folgende Fassung:

11.2.8.
Typ des Systems zur Veränderung des Übersetzungsverhältnisses: Mechanisch (Gangwechsel)/Doppelkupplungsgetriebe (Gangwechsel)/halbautomatisches Getriebe (Gangwechsel)/Automatikgetriebe (Gangwechsel)/stufenloses Getriebe/hydrostatisch/nicht zutreffend/sonstige (1) (falls sonstige bitte angeben: …);

e)
die Einträge unter der Überschrift „Bremsanlagen” werden wie folgt geändert:

i)
Eintrag 43.5.1 erhält folgende Fassung:

43.5.1.
Bremskraftübertragung: mechanisch/pneumatisch/hydraulisch/hydrostatisch/ohne Bremskraftunterstützung/mit Bremskraftunterstützung/Fremdkraftübertragung (1);

ii)
Eintrag 43.5.3 wird gestrichen;

f)
unter der Überschrift „Ergebnisse der Geräuschpegelprüfung (extern)” erhält der Text „Messung gemäß Anhang III der Delegierten Verordnung (EU) 2015/96 der Kommission” die Fassung: Messung gemäß Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2018/985, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) …/… der Kommission (1) (28);
g)
der Text unter der Überschrift „Ergebnisse der Abgasemissionsmessungen (einschließlich Verschlechterungsfaktor)” erhält folgende Fassung:

i)
der erste und der zweite Gedankenstrich erhalten folgende Fassung:

Delegierte Verordnung (EU) 2018/985 der Kommission, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) …/… der Kommission (1) (28): ja/nein (1); oder
Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch die (Delegierte (1) Verordnung (EU) …/… (der Kommission) (des Europäischen Parlaments und des Rates) (1) (29): ja/nein (1); oder;

ii)
der letzte Gedankenstrich wird gestrichen;
iii)
die Tabelle erhält folgende Fassung:

Erläuterungen:

Bei Motoren, die in Prüfzyklen für schwere Nutzfahrzeuge geprüft werden, sind die endgültigen Prüfergebnisse (einschließlich des Verschlechterungsfaktors) und die Ergebnisse für die CO2-Emissionen aus der ESC-/WHSC-Prüfung oder der ETC/WHTC-Prüfung im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 anzugeben.

Bei Motoren, die in Prüfzyklen für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Motoren geprüft werden, sind die Informationen des Prüfberichts für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Motoren gemäß Anlage 1 zu Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 der Kommission im Einklang mit den folgenden Erläuterungen anzugeben:

Emissionen

CO

(g/kWh)

HC

(g/kWh)

NOx

(g/kWh)

HC+NOx

(g/kWh)

PM

(g/kWh)

PN

(#/kWh)

Prüfung Zyklus(1)
NRSC(2) / ESC / WHSC(1)
NR instationäre Prüfung(3) / ETC / WHTC(1)
CO2-Prüfung(4):

h)
die Überschrift Anmerkungen (32) erhält folgende Fassung:

„Anmerkungen:” ;

2.
Muster 2 in Abschnitt 2 erhält folgende Fassung:

a)
alle Einträge unter der Überschrift „Bremsanlagen” erhalten folgende Fassung:

43.4.6.
Elektronische Bremsanlage: ja/nein/optional (1)
43.7.1.
Für die Bremsbetätigungsanlage des Anhängefahrzeugs verwendete Technik: Hydraulisch/pneumatisch/elektrisch/Auflaufeinrichtung/keine (1)
43.7.4.
Verbindungstyp: Zweileiter/keine (1)
43.7.5.
Elektrische Steuerleitung: ja/nein (1)
43.7.6.
Steckverbinder nach ISO 7638:2003 vorhanden (33p): ja/nein (1);

b)
die Überschrift Anmerkungen (32) erhält folgende Fassung:

„Anmerkungen:” ;

3.
die Erläuterungen zu Anlage 1 erhalten folgende Fassung:

a)
es wird die Erläuterung (12) eingefügt:

(12)
Es sind Angaben zur Klasse und Unterklasse des Motors gemäß Artikel 4 und Anhang I der Verordnung (EU) 2016/1628 zu machen.;

b)
die Erläuterungen (20) und (21) erhalten folgende Fassung:

(20)
Kraftstofftyp anhand folgender Codes angeben:

B5:
Diesel (nicht für den Straßenverkehr bestimmter Dieselkraftstoff)
E85:
Ethanol
ED95:
Ethanol für bestimmte Selbstzündungsmotoren
E10:
Benzin
NG:
Erdgas/Biomethan
LPG:
Flüssiggas (liquid petroleum gas)
O (…):
Andere (angeben)

Für den Kraftstoff-Untertyp folgende Codes verwenden (nur für Erdgas/Biomethan):

U:
Universalkraftstoff — Kraftstoff mit hohem Heizwert ( „H-Gas” ) und Kraftstoff mit niedrigem Heizwert ( „L-Gas” )
RH:
Kraftstoff mit Gasgruppeneinschränkung — Kraftstoff mit hohem Heizwert (H-Gas)
RL:
Kraftstoff mit Gasgruppeneinschränkung — Kraftstoff mit niedrigem Heizwert (L-Gas)
LNG:
kraftstoffspezifisch

Verwendbare Kraftstoffe anhand folgender Codes angeben:

L:
nur flüssiger Kraftstoff
G:
nur gasförmiger Kraftstoff
D1A:
Zweistoff Typ 1A
D1B:
Zweistoff Typ 1B
D2A:
Zweistoff Typ 2 A
D2B:
Zweistoff Typ 2 B
D3B:
Zweistoff Typ 3 B

(21)
Laut Erklärung des Herstellers gemäß Anhang I Nummer 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654 (mit Hinweis auf eine anerkannte Norm oder Spezifikation);

c)
die Erläuterung (22) wird gestrichen;
d)
es wird die Erläuterung (24) eingefügt:

(24)
Anordnung der Zylinder durch folgende Codes angeben:

LI:
in Reihe
V:
V-förmig
O:
Gegenkolbenmotor
S:
einzeln
R:
radial
O (…):
Andere (angeben);

e)
die Erläuterung (29) erhält folgende Fassung:

(29)
Nur die letzte Änderung angeben.;

f)
die Erläuterung (31) wird gestrichen;
g)
die Erläuterung (32) wird gestrichen;
h)
es wird die Erläuterung (37) eingefügt:

(37)
Es sind Angaben zur Typbezeichnung des Motors oder, bei Motortypen innerhalb einer Motorenfamilie, zum Familientyp (FT) gemäß Anhang I Teil B Nummer 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 der Kommission zu machen.

Fußnote(n):

(1)

Für NRSC: Angabe des in Nummer 9.1 (Tabelle 4) genannten Zyklus; für die instationäre Prüfung: Angabe des in Nummer 10.1 (Tabelle 8) genannten Zyklus.

(2)

Übertrag der Ergebnisse in der Zeile „Abschließendes Prüfergebnis mit DF” aus Tabelle 6.

(3)

Übertrag der Ergebnisse in der Zeile „Abschließendes Prüfergebnis mit DF” aus Tabelle 9 oder ggf. aus Tabelle 10.

(4)

Bei einem Motortyp oder einer Motorenfamilie, die sowohl im NRSC als auch in einem instationären Prüfzyklus für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Motoren geprüft werden, sind die in Nummer 10.3.4 genannten CO2-Emissionswerte des Warmzyklus aus dem NRTC oder die in Nummer 10.4.4 genannten CO2-Emissionswerte aus dem LSI-NRTC anzugeben. Bei einem Motortyp, der nur im NRSC geprüft wird, sind die CO2-Emissionswerte dieses Zyklus aus Nummer 9.3.3 anzugeben.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.