ANHANG VO (EU) 2019/10

Technologische Zusatzstoffe: Bindemittel

Technologische Zusatzstoffe: Trennmittel

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Zusatzstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
1g599 Illit-Montmorillonit-Kaolinit

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus einem natürlichen Gemisch aus Illit-Montmorillonit-Kaolinit mit einem Mindestgehalt von

40 % Illit

10 % Montmorillonit

8 % Kaolinit

Charakterisierung des Wirkstoffs

Illit:

    CAS-Nummer: 106958-53-6

    K(Al,Fe)2AlSi3O10(OH)2 · H2O

Montmorillonit:

    CAS-Nummer: 1318-93-0

    Nax[(Al2-xMgx)Si4O10) (OH)2]

Kaolinit:

    CAS-Nummer: 1318-74-7

    Al2(OH)4(SiO5)

Eisen (strukturell) 10 % (Durchschnitt) Asbestfrei

Analysemethode (1)

Charakterisierung des Futtermittelzusatzstoffs:

Röntgendiffraktion (XRD) mit

Röntgenfluoreszenz (XRF).

Masthühner und Mastgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung

Mastrinder und Masttiere von Wiederkäuerarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung

Mastschweine und Absetzferkel

5000 50000
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken bei der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
3.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs und von diesen enthaltenden Vormischungen ist Folgendes anzugeben: „Der Zusatzstoff Illit-Montmorillonit-Kaolinit ist reich an (inertem) Eisen” .
4.
Die Gesamtmenge unterschiedlicher Verwendungen von Illit-Montmorillonit-Kaolinit im Alleinfuttermittel darf den zulässigen Höchstgehalt für die betreffende Tierart oder Tierkategorie nicht überschreiten.
5.
In der Gebrauchsanweisung ist Folgendes anzugeben:

„Die gleichzeitige orale Verabreichung von Makroliden ist zu vermeiden” .

24. Januar 2029
Alle anderen Tierarten und Tierkategorien 5000 20000
1g599 Illit-Montmorillonit-Kaolinit

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus einem natürlichen Gemisch aus Illit-Montmorillonit-Kaolinit mit einem Mindestgehalt von

40 % Illit

10 % Montmorillonit

8 % Kaolinit

Charakterisierung des Wirkstoffs

Illit:

    CAS-Nummer: 106958-53-6

    K(Al,Fe)2AlSi3O10(OH)2 · H2O

Montmorillonit

    CAS-Nummer: 1318-93-0

    Nax[(Al2-xMgx)Si4O10) (OH)2]

Kaolinit:

    CAS-Nummer: 1318-74-7

    Al2(OH)4(SiO5)

Eisen (strukturell) 10 % (Durchschnitt) Asbestfrei

Analysemethode (1)

Charakterisierung des Futtermittelzusatzstoffs:

Röntgendiffraktion (XRD) mit

Röntgenfluoreszenz (XRF).

Masthühner und Mastgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung

Mastrinder und Masttiere von Wiederkäuerarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung

Mastschweine und Absetzferkel

5000 50000
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken bei der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
3.
In der Kennzeichnung des Zusatzstoffs und von diesen enthaltenden Vormischungen ist Folgendes anzugeben: „Der Zusatzstoff Illit-Montmorillonit-Kaolinit ist reich an (inertem) Eisen” .
4.
Die Gesamtmenge unterschiedlicher Verwendungen von Illit-Montmorillonit-Kaolinit im Alleinfuttermittel darf den zulässigen Höchstgehalt für die betreffende Tierart oder Tierkategorie nicht überschreiten.
5.
In der Gebrauchsanweisung ist Folgendes anzugeben:

„Die gleichzeitige orale Verabreichung von Makroliden ist zu vermeiden” .

24. Januar 2029
Alle anderen Tierarten und Tierkategorien 5000 20000

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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