Artikel 36 VO (EU) 2019/1009
Koordinierung der notifizierten Stellen
Die Kommission sorgt dafür, dass eine zweckmäßige Koordinierung und Kooperation zwischen den im Rahmen dieser Verordnung notifizierten Stellen in Form einer sektoralen Gruppe notifizierter Stellen eingerichtet und ordnungsgemäß weitergeführt wird.
Die notifizierten Stellen beteiligen sich an der Arbeit dieser Gruppe direkt oder über benannte Vertreter.
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