Artikel 50 VO (EU) 2019/1009

Überprüfung der biologischen Abbaubarkeit

Bis zum 16. Juli 2024 führt die Kommission eine Überprüfung durch, um die Möglichkeit der Bestimmung von Kriterien der biologischen Abbaubarkeit von Mulchfolie und die Möglichkeit, sie in Anhang II TEIL II Komponentenmaterialkategorien 9 aufzunehmen, zu bewerten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.