Artikel 11 VO (EU) 2019/1010

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung gilt ab dem Tag ihres Inkrafttretens. Allerdings gelten Artikel 7 Nummern 2 und 5 und die Artikel 8, 9 und 10 ab dem 1. Januar 2020 sowie Artikel 1 ab dem 1. Januar 2022.

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