Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates VO (EU) 2019/1022

Das Europäische Parlament und der Rat beabsichtigen, die Befugnis zum Erlass technischer Maßnahmen im Wege delegierter Rechtsakte nach Artikel 13 dieser Verordnung außer Kraft zu setzen, wenn sie eine neue Verordnung über technische Maßnahmen verabschieden, in der eine Befugnis zum Erlass solcher Maßnahmen geregelt wird.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.