Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2019/107
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 23. Januar 2019
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Jerzy Plewa
Generaldirektor
Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
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