Artikel 2 VO (EU) 2019/1089

Fangmöglichkeiten

Die Fangmöglichkeiten gemäß dem Protokoll zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024) werden gemäß den Artikeln 3 und 4 der vorliegenden Verordnung auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.