Artikel 4 VO (EU) 2019/1089
Weit wandernde Arten
Die Fangmöglichkeiten für weit wandernde Arten werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt:
- a)
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Thunfisch-Wadenfänger/Froster und Oberflächen-Langleinenfischer:
Spanien: 14 Schiffe; Frankreich: 12 Schiffe; Portugal: 2 Schiffe; - b)
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Angel-Thunfischfänger:
Spanien: 10 Schiffe; Frankreich: 3 Schiffe.
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