Präambel VO (EU) 2019/1089
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 3,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 17. März 2008 nahm der Rat die Verordnung (EG) Nr. 241/2008(1) an, mit der das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau(2) (im Folgenden „Abkommen” ) abgeschlossen wurde. Das Abkommen trat am 15. April 2008 in Kraft, wurde stillschweigend verlängert und ist noch immer in Kraft.
- (2)
- Das letzte Protokoll im Rahmen des Abkommens ist am 23. November 2017 ausgelaufen.
- (3)
- Die Kommission hat im Namen der Union ein neues Protokoll ausgehandelt. Das neue Protokoll wurde am 15. November 2018 paraphiert.
- (4)
- Gemäß dem Beschluss (EU) 2019/1088 des Rates(3) wurde das Protokoll zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024) (im Folgenden „Protokoll” ) am 15. Juni 2019 unterzeichnet.
- (5)
- Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sollten für die Geltungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaatenaufgeteilt werden.
- (6)
- Das Protokoll gilt vorläufig ab dem Tag seiner Unterzeichnung, damit die Unionsschiffe rasch ihre Fangtätigkeit aufnehmen können. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab demselben Tag gelten —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EG) Nr. 241/2008 des Rates vom 17. März 2008 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (ABl. L 75 vom 18.3.2008, S. 49).
- (2)
ABl. L 342 vom 27.12.2007, S. 5.
- (3)
Beschluss (EU) 2019/1088 des Rates vom 6. Juni 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024) (siehe Seite 1 dieses Amtsblatts).
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