Artikel 3 VO (EU) 2019/1100
Übergangsmaßnahmen
Die Mitgliedstaaten widerrufen spätestens am 1. Januar 2020 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Desmedipham als Wirkstoff enthalten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.