ANHANG VO (EU) 2019/111

Kategorie: Sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Aromastoffe
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
2b233 Hopfenextrakt (Dolden), reich an Betasäuren

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus überkritischem Kohlendioxidextrakt von Humulus lupulus L. flos Extrakt, welches zur Herstellung von Kalisalzen der Betasäuren mit Kaliumhydroxid behandelt und in Propylenglycol aufgelöst wurde. Spezifikationen zum Zusatzstoff:

Betasäuren: 40 ± 1,5 %

Alphasäuren: 0,4 ± 0,3 %

Hopfenöle: 1,5 ± 0,3 %

Propylenglycol: 20 ± 15 %

Feuchtegehalt < 8 %

Aschegehalt: 10 ± 2 %

Andere Harze: 25 ± 8 %

8-Prenylnaringenin < 500 mg/kg

Xanthohumol < 500 mg/kg

2-Methyl-2-buten-2-ol < 10 mg/kg

Charakterisierung des Wirkstoffs

Humulus lupulus L. flos -Blüten (Dolden), pelletiert und weiter extrahiert durch überkritische Extraktion mittels Kohlendioxid Flüssige zähflüssige Form CAS-Nummer: 8060-28-4 CoE-Nr.: 233

Analysemethode (1)

Zur Quantifizierung des Gehalts an Hopfenbetasäuren im Futtermittelzusatzstoff:

Umkehrphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie in Verbindung mit einem UV-Detektor (RP-HPLC-UV) — auf Grundlage der im Ringversuch validierten Methode 7.7 der European Brewery Convention (EBC)

Absetzferkel und Mastschweine

Schweinearten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung, abgesetzt und zur Mast

1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln als Vormischung beigegeben.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
3.
Auf dem Etikett des Futtermittelzusatzstoffs und der Vormischungen ist Folgendes anzugeben:

„Empfohlener Höchstgehalt des Zusatzstoffs im Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %: 50 mg/kg”

4.
Für die Verwender von Zusatzstoff und Vormischungen müssen die Futtermittelunternehmer operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken beim Einatmen und bei Haut- oder Augenkontakt zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so ist bei der Handhabung des Zusatzstoffs und der Vormischungen eine persönliche Schutzausrüstung zu tragen, einschließlich Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhen.
14. Februar 2029

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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